Beglaubigte Übersetzungen

Beglaubigte Übersetzungen Deutsch->Italienisch, Italienisch->Deutsch

Urkunden, Zeugnisse, Diplome, Ehefähigkeitszeugnisse etc. können übersetzt und beglaubigt werden.

Eine beglaubigte Übersetzung ist eine mit einem Bestätigungsvermerk, einem Rundstempel und der Unterschrift des Übersetzers versehene Übersetzung. Damit werden die Vollständigkeit und Richtigkeit des übersetzten Dokuments bestätigt. Der Rundstempel enthält die Sprache und den Namen des Übersetzers sowie die Bezeichnung des beeidigenden Gerichts.

Beglaubigte Übersetzungen dürfen nur von Übersetzern vorgenommen werden, die von einem zuständigen Gericht ermächtigt/beeidigt wurden. Für die Beeidigung müssen Übersetzer entsprechende juristische Fachkenntnisse nachweisen.

Hochschulzertifikat "Fachkundenachweis Deutsche Rechtssprache- Gerichts- und Behördenterminologie für Übersetzer/innen" Fakultät für Wirtschaft und Recht Hochschule für Wirtschaft und Umwelt Nürtingen-Geislingen Kompetenzstufe C2 des Gemeinsamen Europ. Referenzrahmens für Sprachen

Eingetragen in die Übersetzerliste Consolato Generale d'Italia Hannover
Eingetragen in die Übersetzerliste gerichts-dolmetscher.de